Fundsachen sind Gegenstände, die dem Besitzer ohne Absicht der Eigentums-oder Gewahrsamsaufgabe abhanden gekommen sind. Wer eine verlorene Sache an sich nimmt, muss diese bei einem Wert über 10 Euro unverzüglich bei der Polizei oder dem Fundbüro anzeigen.Sie haben etwas gefunden? Dann können Sie hier dem Fundbüro kostenfrei Informationen zur Fundsache übermitteln.
Informationsblatt nach Artikel 13 und 14 EU Datenschutz-Grundverordnung
Im Zusammenhang mit der Fundbüroverwaltung der Stadtverwaltung Hessisch Oldendorf werden folgende personenbezogene Daten erhoben:
Zweck, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden: Erfassung und Verwaltung von Fund- und Verlustmeldungen nach BGB § 965 - BGB § 986 Die Datenerhebung erfolgt auf freiwilliger Basis. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass diese Einwilligung ohne Angaben von Gründen jederzeit durch schriftliche Mitteilung (auch auf elektronischen Wege) an die o.g. Stelle der Stadtverwaltung Hessisch Oldendorf für die Zukunft widerrufen werden kann. Ein solcher Widerruf berührt jedoch nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung.Empfänger der personenbezogenen Daten bzw. Empfängerkategorien:
Die mit (*) versehende Felder sind Pflichteingaben