Online Fundmeldung


Fundsachen sind Gegenstände, die dem Besitzer ohne Absicht der Eigentums-oder Gewahrsamsaufgabe abhanden gekommen sind. Wer eine verlorene Sache an sich nimmt, muss diese bei einem Wert über 10 Euro unverzüglich bei der Polizei oder dem Fundbüro anzeigen.

Sie haben etwas gefunden? Dann können Sie hier dem Fundbüro kostenfrei Informationen zur Fundsache übermitteln.

Angaben zum Fundort und zur Fundzeit

Wo haben Sie den Gegenstand gefunden?
Wann haben Sie den Gegenstand gefunden?
Ergänzende Anmerkungen zum Fundort bzw. zur Fundzeit

Beschreibung des Fundgegenstandes

Bitte wählen Sie eine Fundgruppe/Kategorie
Geben Sie hier bitte eine kurze Bezeichnung ein, um welchen Gegenstand es sich handelt, z.B, Herrenrad, Jacke, Ring, Armbanduhr etc.
Ergänzen Sie Informationen zum Hersteller / Marke und Modell vom gefundenen Gegenstand, z.B. Kettler, Wellensteyn, Rolex etc.
Farbe des Gegenstandes
Hier können Sie eine Seriennummer eintragen, sofern Sie eine eindeutige Seriennummer haben
Tragen Sie hier ergänzende Angaben und ggf. besondere Merkmale zur Fundsache ein

Angaben zu Ihrer Person

Ansprüche

Ich erhebe keinen Anspruch auf Finderlohn
Ich erhebe Anspruch auf Finderlohn
Ich verzichte auf den Erwerb des Eigentums nach § 973 BGB
Ich erhebe Anspruch auf den Erwerb der Fundsache nach 6 Monaten § 973 BGB

Informationsblatt nach Artikel 13 und 14 EU Datenschutz-Grundverordnung

Im Zusammenhang mit der Fundbüroverwaltung der Stadtverwaltung Hessisch Oldendorf werden folgende personenbezogene Daten erhoben:

Name ggf. Bankverbindung
Vorname ggf. Telefonnummer
Geschlecht (Briefanrede) ggf. E-Mail Adresse
Anschrift

Nach den Bestimmungen der EU Datenschutz-Grundverordnung geben wir Ihnen als betroffene Person hierzu folgende Informationen:

Namen und Kontaktdaten
der verantwortlichen Stelle
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Fundbüro Frau Sarah Brockmann
Tel.: 05152/782-0 Tel.: 05152/782-162
E-Mail: systemho@stadt-ho.de E-Mail: datenschutz@stadt-ho.de


Zweck, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden:
Erfassung und Verwaltung von Fund- und Verlustmeldungen nach BGB § 965 - BGB § 986

Die Datenerhebung erfolgt auf freiwilliger Basis. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass diese Einwilligung ohne Angaben von Gründen jederzeit durch schriftliche Mitteilung (auch auf elektronischen Wege) an die o.g. Stelle der Stadtverwaltung Hessisch Oldendorf für die Zukunft widerrufen werden kann. Ein solcher Widerruf berührt jedoch nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung.

Empfänger der personenbezogenen Daten bzw. Empfängerkategorien:

Eigentümer der Fundsache Kommunal- und Kreisverwaltungen
Polizei Konsulate und Botschaften
GMS-Bentheimer Softwarehaus (automatisierte Auftragsverarbeitung, Eigentümer Fundbürosoftware)

Speicherdauer:

Die von Ihnen erhobenen Daten werden für einen Zeitraum von 5 Jahren gespeichert und danach gelöscht oder auf Antrag gelöscht.

Betroffenenrechte:
Als betroffene Person haben Sie nach der EU Datenschutz-Grundverordnung gegenüber dem für die Verarbeitung verantwortlichen Stelle ein Recht auf Auskunft sowie unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, auf Löschung der Daten, auf Einschränkung der Verarbeitung, auf eine Übertragung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten.

Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde:
Etwaige Beschwerden im Zusammenhang mit der Erhebung und Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten durch die Stadtverwaltung Hessisch Oldendorf können Sie an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde richten:

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Prinzenstraße 5
30159 Hannover
Tel.: 0511/120-4500
E-Mail: poststelle@lfd.niedersachsen.de


Mit Abschicken der Fund- oder Verlustmeldung bestätigen Sie, dass Sie die Datenschutzinformationen gelesen haben.



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