Fundsachen sind Gegenstände, die dem Besitzer ohne Absicht der Eigentums-oder Gewahrsamsaufgabe abhanden gekommen sind. Wer eine verlorene Sache an sich nimmt, muss diese bei einem Wert über 10 Euro unverzüglich bei der Polizei oder dem Fundbüro anzeigen.Sie haben etwas gefunden? Dann können Sie hier dem Fundbüro kostenfrei Informationen zur Fundsache übermitteln.
Information zur Datenerhebung für Online Fund- und Verlustmeldungen
1. Behörde und Verantwortliche_r nach Art. 4 Nr. 7 DS-GVO
Stadt Freiburg Amt für Bürgerservice und Informatiosnmanagement Fehrenbachallee 12 79106 Freiburg i.Br. Vertreten durch den Oberbürgermeister Martin Horn afo@stadt.freiburg.de
2. Kontakt Behördliche_r Datenschutzbeauftragte_r Stadt Freiburg i.Br. Behördliche Beauftragte für Datenschutz bei der Stadt Freiburg Rathausplatz 2-4 79098 Freiburg i.Br.datenschutz@stadt.freiburg.de
3. Zweck(e) der Datenverarbeitung, Rechtsgrundlage
Ihre Daten werden zur Abwicklung der Fundsache erhoben und verarbeitet. Rechtsgrundlage: §§ 965 ff BGB
4. Geplante Speicherungsdauer
Die personenbezogenen Daten werden spätestens nach 3,5 Jahren gelöscht.
5. Empfänger oder Kategorie von Empfängern der Daten
Die Daten werden in unserem Auftrag durch Firma GMS-Bentheimer Softwarehaus GmbH (automatisierte Auftragsdatenverarbeitung) verarbeitet.
6. Betroffenenrechte
Sie haben als betroffene Person das Recht von der Stadt Freiburg i.Br. Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 15 DSGVO), die Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO), die Löschung der Daten (Art. 17 DSGVO) und die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) zu verlangen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Sie können nach Art. 21 DSGVO Widerspruch einlegen. Die Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Unbeschadet anderer Rechtsbehelfe können Sie sich bei einer Aufsichtsbehörde beschweren. Zuständige Aufsichtsbehörde für die Stadt Freiburg i.Br.: Landesbeauftragte_r für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart, post-stelle@lfdi.bwl.de
7. Verpflichtung, Daten bereitzustellen, Folgen der Verweigerung
Sie sind nicht verpflichtet, die zum oben genannten Zweck erforderlichen personenbezogenen Daten zur Verfügung zu stellen. Stellen Sie diese nicht zur Verfügung, können Sie als Finder bei Rückgabe der Sache keinen Finderlohn erhalten bzw. nach Ablauf der 6-monatigen Frist kein Eigentum an der Fundsache erwerben. Als Verlierer kann Ihnen die Fundsache nicht ausgehändigt werden.
Die mit (*) versehende Felder sind Pflichteingaben