Fundsachen sind Gegenstände, die dem Besitzer ohne Absicht der Eigentums-oder Gewahrsamsaufgabe abhanden gekommen sind. Wer eine verlorene Sache an sich nimmt, muss diese bei einem Wert über 10 Euro unverzüglich bei der Polizei oder dem Fundbüro anzeigen.Sie haben etwas gefunden? Dann können Sie hier dem Fundbüro kostenfrei Informationen zur Fundsache übermitteln.
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