Online Verlustmeldung


Die Online Verlustmeldung ist keine Verlustbescheinigung für Versicherungen.

Sie haben etwas verloren? Dann können Sie hier dem Fundbüro kostenfrei Informationen zur Verlustsache übermitteln.

Die mit (*) versehende Felder sind Pflichteingaben

Angaben zum Verlustort und zur Verlustzeit

Wo haben Sie den Gegenstand verloren?
Wann haben Sie den Gegenstand verloren?
Ergänzende Anmerkungen zum Verlustort bzw. zur Verlustzeit

Beschreibung des Verlustgegenstandes

Bitte wählen Sie eine Fundgruppe/Kategorie
Geben Sie hier bitte eine kurze Bezeichnung ein, um welchen Gegenstand es sich handelt, z.B, Herrenrad, Ring, Geldbörse oder Smartphone etc.
Ergänzen Sie Informationen zum Hersteller vom verlorenen Gegenstand
Ergänzen Sie Informationen zu Marke und Modell vom verlorenen Gegenstand
Farbe des Gegenstandes
Hier können Sie eine Seriennummer eintragen, sofern Sie eine eindeutige Seriennummer haben
Tragen Sie hier ergänzende Angaben und ggf. besondere Merkmale zur Verlustsache ein

Angaben zu Ihrer Person (Verlierer/Verliererin)


Information zur Datenerhebung für Online Fund- und Verlustmeldungen

1. Behörde und Verantwortliche_r nach Art. 4 Nr. 7 DS-GVO  

Stadt Freiburg
Amt für Bürgerservice und Informatiosnmanagement
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg i.Br.
Vertreten durch den Oberbürgermeister Martin Horn
afo@stadt.freiburg.de    

2. Kontakt Behördliche_r Datenschutzbeauftragte_r  

Stadt Freiburg i.Br.
Behördliche Beauftragte für Datenschutz bei der Stadt Freiburg
Rathausplatz 2-4 79098 Freiburg i.Br.
datenschutz@stadt.freiburg.de    

3. Zweck(e) der Datenverarbeitung, Rechtsgrundlage  

Ihre Daten werden zur Abwicklung der Fundsache erhoben und verarbeitet. Rechtsgrundlage: §§ 965 ff BGB    

4. Geplante Speicherungsdauer  

Die personenbezogenen Daten werden spätestens nach 3,5 Jahren gelöscht.    

5. Empfänger oder Kategorie von Empfängern der Daten  

Die Daten werden in unserem Auftrag durch Firma GMS-Bentheimer Softwarehaus GmbH (automatisierte Auftragsdatenverarbeitung) verarbeitet.

6. Betroffenenrechte  

Sie haben als betroffene Person das Recht von der Stadt Freiburg i.Br. Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 15 DSGVO), die Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO), die Löschung der Daten (Art. 17 DSGVO) und die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) zu verlangen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Sie können nach Art. 21 DSGVO Widerspruch einlegen. Die Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Unbeschadet anderer Rechtsbehelfe können Sie sich bei einer Aufsichtsbehörde beschweren. Zuständige Aufsichtsbehörde für die Stadt Freiburg i.Br.: Landesbeauftragte_r für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart, post-stelle@lfdi.bwl.de     

7. Verpflichtung, Daten bereitzustellen, Folgen der Verweigerung  

Sie sind nicht verpflichtet, die zum oben genannten Zweck erforderlichen personenbezogenen Daten zur Verfügung zu stellen. Stellen Sie diese nicht zur Verfügung, können Sie als Finder bei Rückgabe der Sache keinen Finderlohn erhalten bzw. nach Ablauf der 6-monatigen Frist kein Eigentum an der Fundsache erwerben. Als Verlierer kann Ihnen die Fundsache nicht ausgehändigt werden.